Pflegehilfsmittel

Entlasten Sie Ihren Alltag

Sichern Sie sich jetzt Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € monatlich.

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Wissenswertes zum Thema Pflegehilfsmittel

Nur einer von fünf pflegebedürftigen Menschen in Deutschland befindet sich zur vollstationären Pflege in einem Heim. Das heißt rund 80 % werden in den eigenen vier Wänden entweder von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt.

Um pflegebedürftige Menschen in Privathaushalten zu unterstützen, haben diese Anspruch auf die Versorgung mit gewissen Pflegehilfsmitteln. Wer Anspruch auf welche Produkte hat, wie die Kosten übernommen werden können und wie wir Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie hier.

Was genau sind Pflegehilfsmittel?

Unter den Begriff „Pflegehilfsmittel“ fallen Geräte und Sachmittel, die es Pflegebedürftigen ermöglicht bzw. dabei unterstützt, ein selbstständigeres Leben zu führen. Die Pflegeversicherung unterscheidet hier zwischen:

  • Technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem)

  • Verbrauchsprodukten (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlage)

Der GKV-Spitzenverband führt ein Verzeichnis von Produkten, die unter den Begriff der Pflegehilfsmittel fallen. In den Produktgruppen 50 – 54 fallen Pflegehilfsmittel…

  • zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50) wie Pflegebetten und Zubehör, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Rollstühle mit Sitzkantelung und Lagekorrekturhilfen für Bettlaken

  • zur Körperpflege/Hygiene und Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51) wie Bettpfannen, wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen und Kopf- und Ganzkörperwaschsysteme

  • zur selbstständigen Lebensführung/Mobilität (Produktgruppe 52) wie zur Orientierung mittels GPS, Herdabschaltsysteme und Hausnotrufsysteme

  • zum Verbrauch (Produktgruppe 54) wie Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel die unter die Produktgruppe 54 fallen, also Verbrauchsprodukte, können unter bestimmten Voraussetzungen monatlich von der Pflegekasse übernommen werden. Den Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse haben laut Sozialgesetzbuch Menschen, die…

  • mindestens Pflegegrad I haben

  • zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben

  • von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden

Was ist in der Kultibox enthalten?

Mundschutz

Handdesinfektion

Flächendesinfektion

Bettschutzeinlagen

Einmalhandschuhe

FFP2 Masken

Fingerlinge

Einmalschürze

Wie hoch ist mein Anspruch?

Pauschal steht allen Menschen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, eine monatliche Kostenübernahme in Höhe von 40 € pro Monat zu. Die Erstattung der Kosten erfolgt über die Einreichung des Zahlungsbelegs. Wenn Sie sich für die Kultibox entscheiden, kümmern wir uns nach Ihrer einmaligen Antragstellung um alle monatlichen Formalitäten.

Wie beantrage ich meine Pflegehilfsmittel?

Um die Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Nach einer genaueren Prüfung kann dieser bewilligt oder abgelehnt werden, bei letzterem haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat nach Eingang des Bescheides einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Mit einer monatlichen Lieferung der Kultibox übernehmen wir diesen gesamten Prozess für Sie. Nach Ihrer Bestellung kümmern wir uns um die Antragstellung und legen ggf. Widerspruch ein, damit Sie Ihre Pflegehilfsmittel erstattet bekommen – auch dieser Service ist für Sie völlig kostenlos!

So einfach beantragen Sie Ihre Kultibox®:

1) Das Formular einfach online ausfüllen.

2) Der Antrag wird uns dann digital übermittelt und wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.

3) Nach der Bewilligung senden wir Ihnen monatlich die Kultibox versandkostenfrei zu.

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1) Das Formular einfach online ausfüllen.

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3) Nach der Bewilligung senden wir Ihnen monatlich die Kultibox versandkostenfrei zu.

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Monatliche Lieferung

Die Kultibox wird Ihnen jeden Monat pünktlich nach Hause geliefert.

Hochwertige Produkte

Wir versenden nur Produkte, die wir intensiven Praxistests unterzogen haben.

Einmalige Bestellung

Nach Ihrer Bestellung kümmern wir uns um alle anfallenden Formalitäten.

100 % kostenlos für Sie

Liegt bei Ihnen mindestens Pflegegrad I vor, übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten.

Keine Vertragsbindung

Sie können die Kultibox jederzeit abbestellen, ohne versteckte Kosten.

Kostenlose Lieferung

Die Kultibox wird versandkostenfrei bis an Ihre Haustür geliefert.

Haben Sie noch Fragen?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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